Karin
Heimann
Karsten
Voß
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sind sieben Politessen zuständig, deren Hauptaufgabe darin besteht, ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge zu verwarnen. Dies geschieht durch Eingabe der Daten in ein mobiles Erfassungsgerät und Anbringen eines Hinweiszettels am Fahrzeug. Mit dieser Mitteilung wird der Autofahrer darauf hingewiesen, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und eine schriftliche Verwarnung folgen wird. Aus datentechnischen Gründen sind weitere Auskünfte erst nach ca. 3-4 Tagen möglich. Aufgrund dieser Verwarnung, die nach ca. 6 Tagen dem Fahrzeughalter zugestellt wird, ist es den Bürgerinnen und Bürgern freigestellt, das Verwarnungsgeld zu zahlen oder sich zur Sache zu äußern.
Kann eine Verwarnung wegen der zur Zeit bestehenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung nicht eingestellt werden bzw. wird das Verwarnungsgeld nicht gezahlt, wird nach ca. vier Wochen ein Bußgeldbescheid erlassen. Das nun zu zahlende Bußgeld setzt sich zusammen aus dem ursprünglichen Verwarnungsgeld + 20,00 € Verwaltungsgebühren + 3,50 € Postzustellungsgebühren. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch eingelegt und eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Zum Bereich Straßenverkehr gehören weiterhin zwei männliche Überwachungskräfte, die u.a. abends und an Wochenenden tätig sind. Diese beiden Mitarbeiter kümmern sich um abgemeldete bzw. betriebsunfähige Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum. Die Feststellung solcher Kraftfahrzeuge hat für den Verursacher in der Regel ein Bußgeld zur Folge. Außerdem hat der Verantwortliche die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Zu ihren weiteren Aufgaben gehört selbstverständlich auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs und hier speziell das Abschleppen ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge.
Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr
Die Stadt überwacht auch die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Hierfür steht ein Fahrzeug zur Verfügung, das mit einer Radar-Messanlage ausgestattet ist. Das Messfahrzeug wird überall dort eingesetzt, wo Fußgänger in verstärktem Maße auftreten, z.B. an Schulen, Kindergärten, Altenheimen u.a.. Außerdem werden die Straßenstellen überwacht, an denen bereits geschwindigkeitsbedingte Unfälle passiert sind. Die Strafen für zu schnelles Fahren reichen von der Verwarnung bis hin zu Bußgeldern und Fahrverbot.