Petra
Grieger
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Zuständig für die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen ist seit Januar 2005 das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Friedland, Heimkehrerstr. 16, 37133 Friedland.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.
Für die Erteilung von Auskünften zu den vor dem Zuständigkeitswechsel bereits abgeschlossenen Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz und für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für verloren gegangene Vertriebenenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigungen bleibt weiterhin die Behörde zuständig, die die Erstbescheinigung ausgestellt hat.
Wenn Ihr Vertriebenenausweis oder Ihre Spätaussiedlerbescheinigung