[ Events3 Highlights ]

Wohngeld

Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Die Höhe des zu leistenden Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich - neben der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung - nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder.

Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.


Bei Fragen rund um das Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an:

Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld@iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500

Servicezeiten:
Montag + Freitag: 10 - 12 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14 - 16 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind i.d.R. nicht erforderlich und nur nach Terminabsprache möglich.


Anträge auf Wohngeld werden auch beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen entgegengenommen (nur Antragsannahme!).

Wohngeld können Sie auch direkt online beantragen. Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, nutzen Sie diesen Wohngeldrechner.

Achtung: Die Wohngeldstelle ist mittwochs geschlossen!