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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Musikschul-Gebäude sind wieder geöffnet

Seit heute (5. November) darf die Musikschule wieder in ihren eigenen Gebäuden unterrichten. Dies war seit Montag, 2. November aufgrund der Coronaschutzverordnung NRW drei Tage lang nicht zulässig. Inzwischen hat das zuständige Landesministerium seine Haltung dazu geändert und passt sich der Regelung aller anderen Bundesländer an (die die Musikschulen nicht eingeschränkt hatten).

Alle Unterrichte werden daher bereits seit heute wieder so erteilt, wie es in der ersten Woche nach den Herbstferien war:

Die Musikschulgebäude sind wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet: in Iserlohn (Gartenstraße 39), in der Zweigstelle Letmathe („Trillingsche Villa“, Von-der-Kuhlen-Straße 14) und in der Außenstelle Obere Mühle 46 (hier nur zu den Unterrichtszeiten). Dies gilt nicht nur für den Instrumental- und Gesangsunterricht, sondern auch für alle Grundstufenangebote („Musikkäfer“, „Musikgarten“, „Trommelhorde“, „Musikalische Grundausbildung“) sowie für die kleineren Ensembles und das Instrumentenkarussell.

Unterrichtsangebote, die von Musikschullehrkräften in allgemeinbildenden Schulen und Kitas erteilt werden, finden weiterhin dort statt, falls die einzelne Schule oder Kita nicht anders entscheidet.

Für die beiden ersten Tage der Wiederöffnung (5. und 6. November) gilt:

Kann die Lehrkraft noch nicht zur Musikschule kommen, gibt es weiter Fernunterricht, in diesem Fall meldet sich die Lehrkraft bei den Eltern; können Schüler noch nicht zur Musikschule gelangen, gibt es Entgelterstattung (aus organisatorischen Gründen ist dann ein Fernunterricht leider nicht möglich).

Für alle Schüler, die vom 2. bis 4. November keinen Fernunterricht wünschten, wird ebenfalls das Unterrichtsentgelt erstattet.

Die Sekretariate in Iserlohn und Letmathe sind zu den üblichen Zeiten auch für Besucher wieder zugänglich, aber ebenso wie die Schulleitung weiterhin auch per Telefon, Fax und E-Mail erreichbar.

Die Musikschule bittet darum, dass bei aller Freude über die Wiederöffnung der Musikschul-Gebäude wegen der allgemeinen Lage der Pandemie weiterhin strikt auf die Einhaltung sämtlicher vorgeschriebenen und zusätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen geachtet wird: Abstand plus Händewaschen/Desinfektion plus großflächige transparente Raumtrenner zwischen Lehrkraft und Schüler plus Einhaltung des Wegesystems plus durchgehend Mundschutz für alle Beteiligten, der bei Blasinstrumenten und Gesang nur für den Spielvorgang oder das Singen abgesetzt werden darf.