Sandspielzeug

Unser Angebot - Eingewöhnung

Die Eingewöhnungsphase der U3-Kinder erfolgt bei uns elternbegleitend, bezugspersonenorientiert und abschiedsbewusst nach dem Berliner Modell. Die Dauer der Eingewöhnung ist abhängig vom Bindungstyp Ihres Kindes und individuell und behutsam zu regeln. Eine Eingewöhnung von mindestens zwei Wochen mit Ihrer Anwesenheit und Hilfe sind ein unverzichtbarer Standard. So kann Ihr Kind langsam eine Bindung zur „Bezugserzieherin“ aufbauen, sich sicher und geschützt fühlen, sorglos seine Umgebung erforschen und erleben und seine Handlungskompetenzen erweitern.

Das Verhalten Ihres Kindes bestimmt den Zeitpunkt und die Länge des ersten Trennungsversuchs. Nach Absprache mit der Erzieherin und einem klaren Abschied, verlässt die Bezugsperson für kurze Zeit das Kind und bei zunehmend sicherem Erzieher-Kind-Kontakt wird die Trennungszeit langsam gesteigert.

Aufnahme-gespräch

 
  • Austausch wichtiger Informationen über das Kind
  • Planung der Eingewöhnungszeit, bei der auf jedes Kind individuell eingegangen wird
  • Vorstellung des Eingewöhnungsmodells
 

Grundphase

 
  • Kind bleibt mindestens 3 Tage gemeinsam mit dem Elternteil in der Einrichtung
  • Verweildauer ca. 1,5 Stunden (individualisierbar)
  • Kennenlernen der pädagogischen Fachkraft
  • Kennenlernen des Gruppenraums
  • Elternteil ist für das Kind immer gut erreichbar und aufmerksam, nimmt aber eine zurückhaltende Rolle ein
  • Erzieherin baut über Spielangebote und Ansprache Kontakt zum Kind auf
 

erste Trennungs-versuche

 
  • Elternteil verabschiedet sich nach einiger Zeit vom Kind, bleibt aber in der Einrichtung
  • Anfängliche Trennungszeit ca. 15-30 Minuten
  • Anschließender Austausch mit den Eltern über das weitere Vorgehen
 

Stabilisierungs-phase

 
  • Kind lässt sich nach der Trennung von der Erzieherin beruhigen
  • Tägliche Trennungszeiten werden unter Berücksichtigung des Kindes schrittweise verlängert
  • Elternteil hält sich nicht mehr in der Einrichtung auf, ist aber jederzeit erreichbar
 

Schlussphase

 
  • Erzieherin wird als Bezugsperson anerkannt
  • Räumlichkeiten sind vertraut
  • Weiterhin telefonische Erreichbarkeit