Stefan
Hollitzer
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Hinweis Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Andreas
Bohr
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Hinweis Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Volker
Steinke
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Heike
Berlinski
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Mathias
Wehner
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Hinweis Hinweis
Montag
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Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Michael
Knaack
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Stefanie
Sand
!Standardöffnungszeiten mit Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
Melissa
Kißing
Alle baulichen Anlagen, die dem Absatz 3 des § 62 der Bauordnung entsprechen, können ohne eine Baugenehmigung abgebrochen werden. Der beabsichtigte Abbruch muss jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werde.
Das Formblatt finden Sie unter der Dienstleistung "Bauanträge"...
Ob darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie wie folgt erfahren: