Beseitigung von Gebäuden

Alle baulichen Anlagen, die dem Absatz 3 des § 62 der Bauordnung entsprechen, können ohne eine Baugenehmigung abgebrochen werden. Der beabsichtigte Abbruch muss jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werde.
Das Formblatt finden Sie unter der Dienstleistung "Bauanträge"...

Ob darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie wie folgt erfahren:

  • Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn
    Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
     
  • Entwurfsverfasser (Architekten, Bauingenieure...)
    Informationen über den Abbruch von Gebäuden erteilt Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser. Adressen erhalten Sie aus dem Internet.
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)

Ihre Ansprechpartner

Herr Bohr

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel bohr@​iserlohn.de 02371/217-2520Adresse | Details

Herr Hollitzer

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Hennen, Sümmern hollitzer@​iserlohn.de 02371/217-2525Adresse | Details

Frau Hormann

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern hormann@​iserlohn.de 02371 217 2518Adresse | Details

Frau Sand

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern sand@​iserlohn.de 02371/217-2519Adresse | Details

Frau Shivan-Kheder

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel shivankheder@​iserlohn.de 02371/217-2523Adresse | Details

Herr Steinke

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern steinke@​iserlohn.de 02371/217-2510Adresse | Details

Herr Wehner

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern wehner@​iserlohn.de 02371/217-2517Adresse | Details