[ Events3 Highlights ]

Beseitigung von Gebäuden

Alle baulichen Anlagen, die dem Absatz 3 des § 62 der Bauordnung entsprechen, können ohne eine Baugenehmigung abgebrochen werden. Der beabsichtigte Abbruch muss jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werde.
Das Formblatt finden Sie unter der Dienstleistung "Bauanträge"...

Ob darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie wie folgt erfahren:

  • Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn
    Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
     
  • Entwurfsverfasser (Architekten, Bauingenieure...)
    Informationen über den Abbruch von Gebäuden erteilt Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser. Adressen erhalten Sie aus dem Internet.
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)

Ihre Ansprechpartner

Andreas Bohr

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel andreas.bohr@​iserlohn.de 02371/217-2520Adresse | Details

Stefan Hollitzer

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Hennen, Sümmern stefan.hollitzer@​iserlohn.de 02371/217-2525Adresse | Details

Jasmin Hormann

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern jasmin.hormann@​iserlohn.de 02371 217 2518Adresse | Details

Stefanie Sand

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern stefanie.sand@​iserlohn.de 02371/217-2519Adresse | Details

Wanas Shivan-Kheder

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel wanas.shivankheder@​iserlohn.de 02371/217-2523Adresse | Details

Linda Spindeldreher

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Hennen, Sümmern linda.spindeldreher@​iserlohn.de 02371 217 2522Adresse | Details

Volker Steinke

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern volker.steinke@​iserlohn.de 02371/217-2510Adresse | Details

Mathias Wehner

Beseitigung von Gebäuden - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern mathias.wehner@​iserlohn.de 02371/217-2517Adresse | Details