Andreas
Bohr
Stellv. Abteilungsleitung
Stefan
Hollitzer
Jasmin
Hormann
Stefanie
Sand
Wanas
Shivan-Kheder
Linda
Spindeldreher
Volker
Steinke
Mathias
Wehner
Bauvorhaben lassen sich in bauordnungs - und planungsrechtlicher Hinsicht nicht immer eindeutig beurteilen.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage vorzulegen. Dies hat den Vorteil, dass Sie einen Vorbescheid erhalten, an den die Baugenehmigungsbehörde 2 Jahre lang gebunden ist.
Der Vorbescheid bringt weitergehende Rechtssicherheit. Das ist besonders nützlich bei einem bevorstehenden Grunderwerb. Der Vorbescheid wird immer mindestens so umfangreich sein, wie die Fragestellung es ermöglicht.
Normalerweise sind das Antragsformular und ein Lageplan ausreichend. Diese Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Dazu ist kein Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur...) erforderlich.
Die jeweiligen Ansprechpartner der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauen gibt es auch auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV). Dort finden Sie u.a. auch Antragsformulare für den Vorbescheid.
Formblätter zur Beantragung Ihres Vorhabens finden Sie unter "Bauanträge"...