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Maßnahme 7.11 - Durchführung eines projektbegleitenden Monitorings

Warum ein Monitoring im Projekt Soziale Stadt?

Als Projekt der Städtebauförderung ist für das Projekt Soziale Stadt Iserlohn mit allen einzelnen Maßnahmen die Durchführung eines Projektmonitorings vorgeschrieben. Dabei gilt es, die Projekterfolge gegenüber dem Fördermittelgeber (in diesem Falle dem Bund und der EU) zu dokumentieren.

Gleichzeitig stellt ein Monitoring für Projekte dieser Größenordnung ein hervorragendes Instrument zum internen Projektmanagement dar. Durch die ohnehin erfolgenden Evaluierungen aller einzelnen Maßnahmen ist es so möglich, diese zeitlich und inhaltlich aufeinander abzustimmen, finanzielle Übersichten zu erstellen und auf notwendige Schritte hinzuweisen.

Was beinhaltet das Monitoring?

Ein erster Schritt des Projektmonitorings ist es, die Ziele der einzelnen geplanten Maßnahmen in einer Zielhierarchie so aufeinander abzustimmen, dass eine systematisch verfolgbare Matrix einzelner Zielebenen den Projekterfolg in regelmäßigen Abständen wiedergeben kann. In regelmäßigen Monitoringberichten wird die Erreichung der Projektziele gegenüber dem Fördermittelgeber vermittelt.

Ob Ziele erreicht werden und wie weit die einzelnen Projekte in ihrer Planung, Ausgestaltung und Realisierung sind, wird in regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit den Projektverantwortlichen eruiert. 

Projekt der Stadt Iserlohn, gefördert mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm Soziale Stadt sowie Mitteln aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).