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Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt Iserlohn zur geplanten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme der Straße „Am Sportplatz“ in Iserlohn Kalthof

Termin: 31. März 2022
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Haus Dröge „Adria“, Leckingser Straße 143, 58640 Iserlohn
Leitung: Stadtbaurat Thorsten Grote (Technischer Beigeordneter)
Referenten: Johannes Hellermann (Bereich Tiefbau, Abteilungsleiter Straßen und Brücken), Stefan Borgmann (Abteilungsleiter Beiträge und Gebühren)

Vorstellung der Gesamtbaumaßnahme
Stadtbaurat Grote begrüßt ein Dutzend Anlieger - insgesamt wurden 60 Eigentümer und die politischen Vertreter eingeladen - zu dieser verbindlichen Anliegerversammlung. Herr Grote berichtet über die aktuelle politische Entwicklung hinsichtlich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz in NRW. Der technische Beigeordnete teilt mit, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Straßenausbaubeiträge auf die Grundstückseigentümer zukommen werden, da das Förderprogramm der NRW-Landesregierung jüngst von 50 auf 100 Prozent aufgestockt wurde. Voraussichtlich würden die Anlieger nach Abschluss der Maßnahme Beitragsbescheide über null Euro erhalten.

Vorstellung der Ausbauplanung
Projektleiter Hellermann erläutert die geplante reine Straßenbaumaßnahme „Am Sportplatz“, die Bestandteil des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Iserlohn für die Jahre 2022 bis 2026 ist, das der Rat der Stadt Iserlohn am 30.11.2021 beschlossen hat. Die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Am Sportplatz“ ist eine beitragspflichtige Straßenbaumaßnahme und der Ausbau für das Jahr 2022 beschlossen worden. Daher handelt es sich auch um eine sog. verpflichtende Anliegerversammlung, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld über die geplante Baumaßnahme zu informieren und Anregungen und Bedenken in die Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen.
Die Straße Am Sportplatz wurde in den 60er Jahren für die Ersterschließung der angrenzenden Grundstücke endgültig hergestellt. Mittlerweile sind Straße und Gehweg verschlissen. Die öffentliche Breite der Verkehrsfläche beläuft sich auf 6,50 Meter (5m asphaltierte Straße und 1,5m gepflasterter Gehweg). Bei der Konzeption des zu erneuernden Oberbaus der Straße sind die Grundlagen des vorliegenden Baugrundgutachtens mit eingeflossen.
Herr Hellermann stellt den Deckenaufbau der Fahrbahn vor: Der zu erneuernde Oberbau des Straßenquerschnitts hat eine Gesamtstärke von 60 cm, die sich aus einer 40 cm Frostschutzschicht, 16 cm Asphalttragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschickt (Verschleißschicht) zusammensetzt. Der Deckenaufbau für die Erneuerung des einseitigen Gehweges setzt sich wie folgt zusammen: 38 cm Frostschutzschicht, 10 Asphalttragschicht, 4 cm Pflasterbettung und 8 cm Betonrechteckpflaster.
Die bei einem Ausbau mit zu beteiligenden Versorgungsunternehmen haben in einer Abfrage mitgeteilt, dass keinerlei Änderungs- oder Erneuerungsarbeiten an ihren Leitungen erforderlich sind.
Weiterer Ablauf: Nach der Fassung des Baubeschlusses durch die politischen Gremien im Mai erfolgen Ausschreibung und Vergabe. Die bauliche Umsetzung ist von August bis Oktober 2022 vorgesehen.
Herr Hellermann weist darauf hin, dass noch Grunderwerbsangelegenheiten durch die Liegenschaftsabteilung vorzunehmen sind, da öffentliche bzw. private Gehwegflächen für den Ausbau der Verkehrsfläche in Anspruch genommen wird. Diesbezüglich wird es noch zu Ortsterminen mit den betroffenen Anliegern kommen.

Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG
Herr Borgmann erläutert die Beitragsangelegenheiten für Straßenausbaubeiträge. Die Kostenschätzung für die Erneuerung und Verbesserung der Gesamtbaumaßnahme „Am Sportplatz“ beläuft sich auf 300.000,00 Euro. Der Erschließungsträger, der das angrenzende Erschließungsvertragsgebiet erschlossen hat, beteiligt sich an der Maßnahme mit 30.000,00 Euro. Dies wären die geschätzten Kosten für eine reine Deckenerneuerung gewesen.
Bei der Straße „Am Sportplatz“ handelt es sich um eine Anliegerstraße, d.h. dass auf die Anlieger 70 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für den Gehweg und 65 Prozent für die Fahrbahn entfallen, also rund zwei Drittel der geschätzten Kosten.
Im Jahr 2020 hat die Landesregierung NRW eine hälftige Entlastung der Anlieger durch ein Förderprogramm beschlossen. Im März 2022 hat die Landesregierung beschlossen die Beitragspflichtigen ab sofort zu 100 Prozent von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, d.h. die Anliegerbeiträge werden komplett aus dem Fördertopf bezahlt, insoweit Maßnahmen im Straßen- und Wegekonzept vom Rat der Stadt beschlossen wurden. Bis Ende Juni soll im Einvernehmen mit den Kommunen (Städtetag) ein Konzept zur gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorliegen. So hat es die Landesregierung NRW angekündigt.
Herr Borgmann stellt die Berechnung der Straßenausbaubeiträge dar. Nach Abnahme der Maßnahme (ca. Ende 2022) und Prüfung der Schlussrechnung würden voraussichtlich die endgültigen Beitragsbescheide über null Euro im Jahr 2023 erteilt werden.
Stadtbaurat Grote dankte für die rege Anteilnahme und versprach, dass die Anlieger weiterhin kontinuierlich über die Maßnahme informiert werden, und dass seine Mitarbeiter, neben Herrn Hellermann und Herr Borgmann auch ein Tiefbauingenieur, der die Maßnahme vor Ort mit der Baufirma und den Anliegern begleiteten wird, jederzeit für Fragen zur Verfügung stünden.

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