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Bürgerinformationsveranstaltung der Stadt Iserlohn zur geplanten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme der Straße „Auf der Haar“ in Iserlohn Sümmern

Termin: 11. August 2022
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Haus Dröge „Adria“, Leckingser Straße 143, 58640 Iserlohn
Leitung: Stadtbaurat Thorsten Grote (Technischer Beigeordneter)
Referenten: Johannes Hellermann (Bereich Tiefbau, Abteilungsleiter Straßen und Brücken), Stefan Borgmann (Abteilungsleiter Beiträge und Gebühren)

Vorstellung der Gesamtbaumaßnahme
Stadtbaurat Grote begrüßt 55 Anlieger zu dieser verbindlichen Anliegerversammlung. Herr Grote berichtet über die aktuelle politische Entwicklung hinsichtlich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz in NRW. Der technische Beigeordnete teilt mit, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Straßenausbaubeiträge auf die Grundstückseigentümer zukommen werden, da das Förderprogramm der NRW-Landesregierung jüngst von 50 auf 100 Prozent aufgestockt wurde. Das Programm läuft bis einschließlich 2026.
Voraussichtlich würden die Anlieger nach Abschluss der Maßnahme Beitragsbescheide über null Euro erhalten.

Vorstellung der Ausbauplanung
Projektleiter Hellermann erläutert die geplante reine Straßenbaumaßnahme „Auf der Haar“, die Bestandteil des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Iserlohn für die Jahre 2022 bis 2026 ist, das der Rat der Stadt Iserlohn am 30.11.2021 beschlossen hat. Die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Auf der Haar“ ist eine beitragspflichtige Straßenbaumaßnahme und der Ausbau für das Jahr 2022 beschlossen worden. Daher handelt es sich auch um eine sog. verpflichtende Anliegerversammlung, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld über die geplante Baumaßnahme zu informieren und Anregungen und Bedenken in die Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen.
Rechtsrundlage für den Ausbau und die Beitragsabrechnung ist der Bebauungsplan Nr. 145 Sümmern/Nord. Die Straße Auf der Haar hat eine Gesamtlänge von insgesamt 600 Metern. Der 90 Meter lange erste Abschnittsbereich vom „Feldmarkring“ bis zur Einmündung Flurstraße“ ist bereits ausgebaut. Der zum Ausbau anstehende Abschnitt von der Flurstraße / Mohnblumenstraße bis zum Schedaer Weg hat eine Länge von ca. 510 Metern. Zwei Buslinien fahren ebenfalls durch die Straße Auf der Haar.
Die Straße weist starke Straßenschäden wie Risse in der Decke Längsunebenheiten, Spurrinnen, Netzrisse, Flickstellen, Absenkungen sowie keine geordnete Straßenoberflächenentwässerung auf. Die Seitenbereiche der Straßen liegen teilweise unbefestigt in Schotter.
Die öffentliche Breite der Verkehrsfläche beläuft sich im Mittel auf 8,50 Meter und wird für den Ausbau insgesamt benötigt. Der neue Querschnitt teilt sich in eine 5,50 Meter breite asphaltierte Fahrbahn und zwei 1,50 Meter breite gepflasterte Gehwege links und rechts der Fahrbahn auf.
Herr Hellermann stellt den Deckenaufbau der Fahrbahn vor: Der zu erneuernde Oberbau des Straßenquerschnitts hat eine Gesamtstärke von 60 cm, die sich aus einer 40 cm Frostschutzschicht, 16 cm Asphalttragschicht und einer 4 cm Asphaltdeckschickt (Verschleißschicht) zusammensetzt. Die neu herzustellenden Gehwege werden gepflastert und erhalten insgesamt einen frostschutzsicheren Aufbau von ebenfalls 60 cm.
Mit dem Straßenausbau wird von den Stadtwerken Iserlohn die vorhandene Beleuchtung erneuert. Die Peitschenmasten werden abgebaut und neue Masten mit LED-Beleuchtung gesetzt.
Die bei einem Ausbau mit zu beteiligenden Versorgungsunternehmen haben in einer Abfrage überwiegend mitgeteilt, dass keinerlei Änderungs- oder Erneuerungsarbeiten an ihren Leitungen vorgesehen sind. Die Stadtwerke Iserlohn haben vor, im Zuge des Ausbaus an der Wasser- und Stromleitung Neuverlegungsarbeiten durchzuführen.
Herr Hellermann skizziert den weiteren Ablauf: Nach der Fassung des Baubeschlusses durch die politischen Gremien im Herbst 2022 erfolgen Ausschreibung und Vergabe. Die bauliche Umsetzung soll im Jahr 2022 beginnen und bis Juni 2023 abgeschlossen sein. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. 900.000 Euro. Im Zuge der Baumaßnahme wird es in der kompletten Bauphase zu einer Vollsperrung kommen, in der nur Anliegerverkehr (kein Durchgangsverkehr) möglich sein wird.
Herr Hellermann weist darauf hin, dass bei der Aufstellung der Plangrundlage ersichtlich wurde, dass ein Teil der privaten Hecken längst der Straße stark in den öffentlichen Grund hineingewachsen sind und für den Bau des Gehweges entnommen werden müssen. Diesbezüglich wird es noch zu Ortsterminen mit den betroffenen Anliegern kommen. Entnahme der Hecken und Neupflanzung sollen im Auftrag der Stadt Iserlohn erfolgen.

Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG
Herr Borgmann erläutert die historische beitragsrechtliche Entwicklung der Beitragsmaßnahme: Die Straße Auf der Haar wurde in einem Gemeinderatsbeschluss der ehemaligen Gemeinde Sümmern im Jahr 1974 als technisch endgültig hergestellt bezeichnet. 1975 trat die kommunale Neuordnung in NRW in Kraft. Das bedeutet, dass für die Straße Auf der Haar keine Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch mehr erhoben werden können. Bei der erstmaligen Herstellung werden 90 Prozent des beitragsfähigen Aufwandes auf die Anlieger „umgelegt.“
Die Kostenschätzung für die Erneuerung und Verbesserung der Gesamtbaumaßnahme „Auf der Haar“ beläuft sich auf 900.000,00 Euro. Bei der Straße „Auf der Haar“ handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, d.h. dass auf die „erschlossenen“ Grundstücke werden 60 Prozent des umlagefähigen Aufwandes für den Gehweg, 40 Prozent für die Fahrbahn und 40 Prozent für die Oberflächenentwässerung der Straße verteilt, also rund 45 Prozent der geschätzten Kosten, d.h. ca. 405.000 Euro werden auf die Anlieger umgelegt. Die Messzahl pro Quadratmeter Grundstücksfläche beläuft sich auf zwölf Euro bei einem eingeschossigen Wohngrundstück. Beitragspflichtig sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten.
Im Jahr 2020 hat die Landesregierung NRW eine hälftige Entlastung der Anlieger durch ein Förderprogramm beschlossen. Im März 2022 hat die Landesregierung entschieden die Beitragspflichtigen ab sofort zu 100 Prozent von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten, d.h. die Anliegerbeiträge werden komplett aus dem Fördertopf bezahlt, insoweit Maßnahmen im Straßen- und Wegekonzept vom Rat der Stadt beschlossen wurden. Bis Ende Juni 2022 sollte im Einvernehmen mit den Kommunen (Städtetag) ein Konzept zur gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorliegen. So hat es die Landesregierung NRW angekündigt. Bisher sind die Beiträge nach § 8 KAG aber noch nicht abgeschafft.
Herr Borgmann berichtet, dass in einigen Bundesländern die Straßenausbaubeiträge abgeschafft worden sind, in anderen noch das alte Recht ohne Fördermaßnahmen gilt. Darüber hinaus gibt es Länder, die sog. „wiederkehrende Beiträge“ eingeführt haben, d.h. dass Gebiete (z.B. Stadtteile) gebildet werden und nur die Anlieger aus dem jeweiligen Gebiet zahlen müssten. Andere wiederum haben eine sogenannte „Kann-Regelung“, d.h. dass die Gemeinden Beiträge erheben können und nicht müssen (z.B. Hessen). Im Zeichen der Nothaushalte ist das aber meist weniger Spielraum vorhanden.
Grundsätzlich gilt, dass das Land einen Ausgleich dafür zahlen muss, wenn es ein Gesetz abschafft, durch das eine Kommune Einnahmen erzielt (Konnexitätsprinzip).
Stadtbaurat Grote konstatierte, dass der sich der jährliche Fördertopf auf 65 Millionen Euro beziffern würde. Herr Grote könne aber kein rechtssicheres Versprechen geben, dass das Land den Fördertopf beliebig aufstocken würde, falls die 65 Millionen ausgeschöpft werden würden. Daher seine Aussage, dass es wahrscheinlich zu keiner Beitragserhebung (mit einer Zahlungsaufforderung) kommen dürfte.
Weiterer Ablauf: Nach Abnahme der Maßnahme im Jahr 2023 und Prüfung der Schlussrechnung würden voraussichtlich die endgültigen Beitragsbescheide über null Euro im Jahr 2024 erteilt werden.


Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden Anregungen und Bedenken der Anlieger geäußert und durch die Verwaltungsmitarbeiter wie folgt beantwortet:

Fragen zur Straßenausbaumaßnahme

Wie gestalten sich die Parkmöglichkeiten nach dem Ausbau?
Geplant ist eine „Tempo 30-Zone“. Parken am Fahrbahnrand wird möglich sein.

Ist Begrünung vorgesehen?
Grünflächen sind nicht geplant.

Kann auf meinem Grundstück Parkfläche geschaffen werden?
Antwort: Parkraum / Stellfläche auf dem eigenen Grundstück zu schaffen, ist ausdrücklich erwünscht und sollte im Zuge der Baumaßnahme mit der ausführenden Firma mit eingeplant werden. Im Zuge des Ausbaus sind Freilegungsmaßnahmen erforderlich. Hecken ragen teilweise in die öffentliche Verkehrsfläche mit hinein.

Wo sind die Grenzpunkte der neuen Lampenstandorte?
Sie werden möglichst an den Grundstückseckpunkten (Hinterkante des Gehweges) gesetzt.

Wäre auch ein einseitiger Gehweg möglich, um auf der gegenüberliegenden Seite damit mehr Parkmöglichkeiten zu schaffen? Können wir das hier so beschließen, wenn wir uns alle einig wären?
Bereits der Bebauungsplan sieht eine Trennfunktion der Verkehrsfläche vor (Gehweg / Fahrbahn) vor. Weitere Gründe für zwei Gehwege: Je breiter die Straße, desto schneller wird gefahren, trotz verkehrsberuhigtem Bereich von Tempo 30. Schulkinder und ältere Menschen mit Rollatoren sind zu beachten (Bushaltestellen), Parkraum / Stellplätze sollten möglichst auf eigenem Grund und Boden geschaffen werden. Die Anlegung eines einseitigen Gehweges würde zusätzliche Probleme in der Anliegerschaft führen. Welche Seite soll ausgebaut werden?. Es geht um eine Planung für die nächsten 50 Jahre.

Wie mündet der Gehweg in die Straße Schedaer Weg?
Die Situation muss man sich vor Ort anschauen und eine Übergangslösung planen.

Wir bauen während der Straßenbaumaßnahme ein Haus. Müssen wir da hinsichtlich der Baumaßnahme etwas beachten?
Ihr Hausbau wird mit der Straßenbaumaßnahme koordiniert. Das gilt auch für die Hausanschlussleitungen, die mit den Stadtwerken abgestimmt werden müssen.

Ist ein Geh- und Radweg vorgesehen?
Nur ein reiner beidseitiger Gehweg ist Bestandteil der Ausbauplanung.

Wie sieht es mit E-Mobilität aus? Gibt es einen Ausbau der Ladekapazitäten?
Bei Privatgrundstücken wird eine eigene Ladestation (sog. Wallbox) empfohlen. Ladestationen der Stadtwerke sind im öffentlichen Bereich momentan nicht vorgesehen.

Wird der Ausbaubeginn bekannt gegeben?
Auf der Homepage der Stadt Iserlohn wird alles veröffentlicht was im Zusammenhang mit der Baumaßnahme steht. Selbstverständlich auch der Ausbaubeginn.

Wird in Abschnitten ausgebaut?
Es wird in Abschnitten ausgebaut werden. Ob an der Flurstraße oder am Schedaer Weg begonnen wird, steht noch nicht fest. Dies wird mit der Firma abgestimmt.

Fragen zum Beitragsrecht

Wie errechnet sich die Messzahl:
Der geschätzte beitragsfähige Aufwand (405.000 €) wird durch die Verteilungfläche (35.000 qm) aller beitragspflichtigen Grundstücke geteilt.

Gibt es eine Eckgrundstücksvergünstigung für ein Grundstück, dass bereits für Erschließungsbeiträge zum Feldmarkring herangezogen wurde?
Eine Eckgrundstücksvergünstigung kommt bei zwei unterschiedlichen Rechtsgebieten nicht in Betracht.

Kann man die Finanzierung vorher absichern?
Erst nach Abschluss der Baumaßnahme liegen die endgültigen Kosten vor. Erst danach kann die Abrechnung erfolgen. Da § 8 des Kommunalabgabengesetzes bisher nicht abgeschafft ist, müssen Beitragsbescheide erteilt werden.

Kann man auf die Ausbaumaßnahme nicht verzichten?
Das ist eine politische Frage: Es geht um das Anlagevermögen der Stadt. Irgendwann ist eine Straße verschlissen und muss erneuert und verbessert werden.

Was ist mit der Baumaßnahme Wienstück?
Die Straße Wienstück ist nicht im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Iserlohn aufgeführt. Von daher wäre eine Förderung ausgeschlossen. Davon abgesehen ist die Straße Wienstück noch nach Erschließungsbeitragsrecht abzurechnen.

Ich habe zur Margeritenstraße bereits Erschließungsbeiträge gezahlt, obwohl mein Grundstück zur Straße Auf der Haar ausgerichtet ist. Warum musste ich damals zahlen?
Weil Sie auch wegen der beiden Straßen Anspruch auf eine Baugenehmigung gehabt hätten, auch wenn es die andere nicht gegeben hätte. Das ist die sog. Hinwegdenkenstheorie.

Wer ist für das Schneeräumen der Gehwege verantwortlich?
Laut Straßen- und Reinigungssatzung der Stadt Iserlohn sind das die Anlieger.


Stadtbaurat Grote dankte für die lebhafte und sachliche Diskussion und versprach, dass die Anlieger weiterhin kontinuierlich über die Maßnahme informiert werden, und dass seine Mitarbeiter, neben Herrn Hellermann und Herr Borgmann auch ein Tiefbauingenieur, der die Maßnahme vor Ort mit der Baufirma und den Anliegern begleiteten wird, jederzeit für Fragen zur Verfügung stünden.

Downloads

Lageplan 1 (PDF-Dokument)

Lageplan 2 (PDF-Dokument)